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Photovoltaik Großanlagen

Photovoltaik Großanlagen

Sie sind auf der Suche nach einer Fachfirma, die den Bau Ihrer Photovoltaik Anlage vollumfänglich abwickeln kann. Beginnend bei der Planung bis hin zur Montage und sogar das passende Imagevideo können wir selbstverständlich für Sie umsetzen.
Ihre Solaranlage mit Sunline-Solarstrom.

Ihre Solaranlage mit Sunline-Solarstrom.

Setzen Sie auf Solarenergie und machen Sie sich unabhäniger von steigenden Strompreisen und konventionellen Energiequellen. Mit uns haben Sie einen Partner mit Erfahrung & Know-How seit 1986 im Bereich der Photovoltaik an Ihrer Seite. Wir beraten Sie ausführlich und planen gemeinsam mit Ihnen Ihre individuelle Wunsch Photovoltaikanlage, die optimal für Sie ausgelegt ist. Lassen Sie sich beraten & profitieren auch Sie jetzt!
PV-Anlage leasen

PV-Anlage leasen

Wie auch Werkzeugmaschinen oder Autos können Sie ihre PV-Anlage auch Leasen. CCE finanziert, installiert und betreibt eine PV-Anlage auf Ihrem Firmendach. Sie beziehen den PV-Strom und zahlen einen monatlichen Abschlag dafür. Optional können Sie die PV-Anlage nach einer vereinbarten Zeit übernehmen.
Einführung in die Funktion der Photovoltaik

Einführung in die Funktion der Photovoltaik

Das Wort Photovoltaik leitet sich aus dem griechischen Wort für “Licht” (φῶς, phos, im Genitiv: φωτός, photos) sowie aus der Einheit für die elektrische Spannung “Volt” (abgeleitet vom Namen des Physikers Alessandro Volta) ab. Es bezeichnet den photoelektrischen Effekt der bereits im Jahre 1839 von dem Physiker Alexandre Edmond Becquerel entdeckt wurde. Man versteht darunter die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarzellen. Im Detail: Die Freisetzung von positiven und negativen Ladungsträgern in einem Festkörper durch Lichteinstrahlung. Wie funktioniert eine Solarzelle? Von der Zelle zum Modul Eigenschaften einer Solarzelle Natürliche Grenzen beim Wirkungsgrad Unterschiedliche Zelltypen Weitere Zellarten Wie funktioniert eine Solarzelle? Solarzellen bestehen aus verschiedenen Halbleitermaterialien. Halbleiter sind Stoffe, die unter Zufuhr von Licht oder Wärme elektrisch leitfähig werden, während sie bei tiefen Temperaturen isolierend wirken. Über 95 % aller auf der Welt produzierten Solarzellen bestehen aus dem Halbleitermaterial Silizium (Si). Silizium bietet den Vorteil, daß es als zweithäufigstes Element der Erdrinde in ausreichenden Mengen vorhanden und die Verarbeitung des Materials umweltverträglich ist. Zur Herstellung einer Solarzelle wird das Halbleitermaterial “dotiert”. Damit ist das definierte Einbringen von chemischen Elementen gemeint, mit denen man entweder einen positiven Ladungsträgerüberschuß (p-leitende Halbleiterschicht) oder einen negativen Ladungsträgerüberschuß (n-leitende Halbleiterschicht) im Halbleitermaterial erzielen kann. Werden zwei unterschiedlich dotierte Halbleiterschichten gebildet, entsteht an der Grenzschicht ein sogenannter p-n-Übergang.
Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen

Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen

Bundesregierung setzt im Jahressteuergesetz Länderforderungen für Steuererleichterungen und Bürokratieabbau um Bereits im November 2021 hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) abzubauen. Niemand soll allein deshalb zum Steuerberater müssen, weil er mit einer Photovoltaik-Anlage einen Beitrag zur Energiewende leistet. Dieses Anliegen beabsichtigt die Bundesregierung nun mit dem Jahressteuergesetz 2022 umzusetzen, das heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg, Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, Bayerns Finanzminister Albert Füracker, Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk und Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold erklärten: „Es freut uns sehr, dass sich nun auch die Bundesregierung dieses wichtigen Themas annimmt. Gemeinsam können wir durch Vereinfachung und Verzicht auf Steuerbürokratie diejenigen unterstützen, die für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit aktiv werden.“ „Wenn uns die EU solche Erleichterungen ermöglicht, müssen wir diese Spielräume auch nutzen. Indem wir auf diesem Weg die private Gewinnung von Solarenergie vereinfachen, setzen wir Anreize für den weiteren Ausbau. Gleichzeitig entlasten wir nicht nur Betreiberinnen und Betreiber, sondern auch die Finanzverwaltung“, zeigten sich die Ministerin und die Minister zufrieden und blickten gleichzeitig nach vorne: „Im weiteren Verfahren gilt es nun gemeinsam sicherzustellen, dass mit dem Jahressteuergesetz die Potenziale zum Bürokratieabbau auch tatsächlich ausgeschöpft werden.“ Bayerns Finanzminister Albert Füracker: „Weniger Bürokratie und zugleich mehr Rechtssicherheit – ein wichtiger Schritt, damit der Betrieb von Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und attraktiver wird! Auch das Steuerrecht leistet so einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Gut, dass der Bund endlich diese Forderung Bayerns und der anderen Länder aufgegriffen hat.“ Bei der Ertragsteuer greift der Bund den Appell der Länderkammer auf, den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt (peak). Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt (peak) eine Vereinfachungsregel. Aus Sicht der Länder war dies deutlich zu wenig angesichts der Leistung moderner Anlagen. Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Auch dafür hatten sich zuvor einige Länder ausdrücklich stark gemacht und auf eine Berücksichtigung im Jahressteuergesetz gedrängt. Änderungen im EU-Recht machen es nun möglich, Photovoltaik-Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Zwar ist es schon bisher auch bei privaten Photovoltaik-Anlagen möglich, sich die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das bringt aber vergleichsweise viel Bürokratie mit sich. Betreiberinnen und Betreiber müssen sich beim Finanzamt als „normale“ Unternehmer registrieren, den von ihnen selbst verbrauchten oder ins Netz eingespeisten Strom ihrem Finanzamt laufend melden und versteuern. Künftig bleibt dies den Betreiberinnen und Betreibern erspart. Sie können nun ohne finanzielle Nachteile die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, nach der ihre Umsätze ohne steuerliche Folgen bleiben.